4. Vorlage:
Bundesgesetz vom 29. September 2023 über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes)
Was die Vorlage will:
Am 9. Juni 2024 wird die Schweizer Bevölkerung über das Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien abstimmen. Die Vorlage versucht die Grundlage zu schaffen, damit die Schweiz rasch mehr Strom aus erneuerbaren Energiequellen wie Wasser, Sonne, Wind oder Biomasse produzieren kann. Ebenfalls soll die Stromproduktion den Vorrang erhalten gegenüber dem Natur- und Landschaftsschutz. Dies gilt etwa für 16 Wasserkraftprojekte, die für mehr Versorgungssicherheit im Winter sorgen sollen.
Zur Umsetzung des „Bundesgesetzes über erneuerbare Energien“ werden mehrere Gesetze angepasst, darunter das Energiegesetz, das Stromversorgungsgesetz, das Raumplanungsgesetz und das Waldgesetz. Weil diese Anpassungen mehrere Gesetze betreffen, wird von einem Mantelerlass gesprochen.
Bundesrat und Parlament empfehlen die Vorlage zur Annahme.
Das Volk wird darüber abstimmen, weil gegen die Vorlage das Referendum ergriffen wurde.
Bedenken des Referendum-Kommtees
Folgende Argumente veröffentlichte die Fondation Franz Weber:
- Kommt der «Mantelerlass» zur Umsetzung, wird der Natur- und Landschaftsschutz stark eingeschränkt obwohl er in der Bundesverfassung verankert ist. Denn bei Annahme des Mantelerlasses erhält die Erzeugung erneuerbarer Energie prinzipiell Vorrang vor allen anderen Interessen, einschließlich des Natur- und Landschaftsschutzes.
- Wind- und Solarparks können neu in geschützten Landschaften errichtet werden, selbst wenn sie in Bundesinventaren verzeichnet sind.
- Es gibt keine Pflicht mehr, Beeinträchtigungen zu verhindern oder zu kompensieren.
- Wind- und Solarparks können in Biotopen von kantonaler, regionaler oder lokaler Bedeutung aufgestellt werden. Wasserkraftprojekte lassen sich sogar in einigen Biotopen von nationaler Bedeutung realisieren.
- Für den Bau von Windparks dürfen Wälder abgeholzt werden.
- Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien werden mit Subventionen in der Höhe von 60 Prozent unterstützt.
- Der Mantelerlass reduziert die Mitsprache der betroffenen Bevölkerung. Bisher mussten die Gerichte nämlich bei jedem Projekt diverse Fragen prüfen: Ist der Eingriff in Natur und Landschaft im Hinblick auf den Bedarf an Energieversorgung gerechtfertigt ? Mit dem „Mantelerlass“ wird diese Interessenabwägung abgeschafft.
- Die neuen Gesetzesartikel stellen eine unmittelbare und direkte Bedrohung für die Biodiversität und die Schönheit unseres Landes dar. Es ist schwer verständlich, wie die Behörden damit das Klima schützen wollen, wie sie es derzeit behaupten.
Das integrale Zukunftsbild:
Eine integrale Gesellschaft geht mit den Energieträgern und anderen Ressourcen nachhaltig um. Nämlich so, dass nur das verwendet wird, was recycelt werden kann und somit nichts verloren geht. Damit können die Nachkommen mit mindestens den gleichen materiellen Voraussetzungen ins Leben starten, wie die aktuelle Generation.
Abstimmungsempfehlung: Nein
Meine Bedenken zum Mantelerlass:
Die bestehenden oben genannten Gesetze werden von den Referendums-Komitee nicht bestritten. Auch sind neue Maßnahmen zu Gunsten der Umwelt durchwegs erwünscht. Aber sie sollen nicht auf Kosten der Landschaft gehen und die demokratische Mitbestimmung darf nicht eingeschränkt werden.
Zudem ist das abgeänderte Stromversorgungsgesetz sehr einseitig auf die Senkung des CO2-Ausstosses ausgerichtet, mit der die Klimaerwärmung vermindern werden soll. Wie realistisch ist das, so lange die Ursachen der Klimaerwärmung nur behauptet aber noch nicht wirklich geklärt sind ?
Der weiterschreitende Raubbau an der Natur ist nicht nötig. Seit langem zeigen viele Studien, dass wir mehr Strom erzeugen können als gebraucht wird, allein durch die Installation von Solarzellen auf geeigneten und ausreichend vorhandenen Dächern. Zum gleichen Ergebnis ist inzwischen auch das Bundesamtes für Umwelt gekommen. Darüber hinaus können wir auch an und über Autobahnen, an Straßenböschungen, über Parkplätzen und auf anderen ungenutzten Industrieflächen Energie erzeugen. Das wird den Strombedarf decken und zusätzlich die Einfuhr von fossilen Brennstoffen erübrigen.
Es kann doch nicht sein, dass wir den Weg des geringsten Widerstands wählen und damit die Natur schädigen.
Es kommt dazu, dass trotz all der vorgesehenen Maßnahmen es ungewiss bleibt, ob die Schweiz von den fossilen Brennstoffen und den Atomkraftwerken Abschied nehmen wird.
Zudem werden viele Möglichkeiten zu Eindämmung der Klimaerwärmung nicht aufgegriffen, weil sie den Wirtschaftsmächtigen nicht passen. Gemeint ist, dass „das große Geld“ die Richtung bestimmt. Ein Beispiel dafür ist der schädliche Handel mit Verschmutzungsrechten den das Stromgesetz unterstützt.
Diese Fixierung auf wirtschaftliche Aspekte fiel mir schon bei der ersten Bestimmung im Stromversorgungsgesetz auf. Sie lautet: „Dieses Gesetz bezweckt, die Voraussetzungen für eine sichere Elektrizitätsversorgung für einen wettbewerbsorientierten Elektrizitätsmarkt zu schaffen.“
Ist es das, was wir wollen ? Oder ziehen wir eine kooperative Stromversorgung vor ?
Bringt uns der heutige enorme Energiekonsum unseren Lebenszielen näher oder ist er eher ein Hindernis ?
An solchen grundlegenden Sätzen zeigt es sich, dass die Regierung andere Ziele anstrebt als wir sie in unserer Vision vorstellen. Das bedeutet auch, dass Korrekturen am Mantelerlass wenig erwünschte Wirkung zeigen werden, so lange sich an der Grundausrichtung der Bundes-Politik nichts Entscheidendes ändert.
Wie wäre es mit einem bescheideneren Lebensstil von uns allen ? Welche Lebensqualität würde weniger heizen, weniger konsumieren und weniger produzieren ermöglichen ?
Wenn wir nur so viel Energie beziehen, wie wir wirklich brauchen, dann gibt es keine Engpässe in der Energieversorgung.