Empfehlung zur Volksabstimmung
am 18. Juni 2023

Folgende drei Vorlagen kommen zur Abstimmung:

  1. Bundesbeschluss vom 16. Dezember 2022 über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen) : Nein

  2. Bundesgesetz vom 30. September 2022 über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KlG) : Ja

  3. Änderung vom 16. Dezember 2022 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) (AS 2022 817). : Nein




  • Erläuterungen zu den drei Vorlagen




    1. Vorlage

    Bundesbeschluss vom 16. Dezember 2022 über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen).

    Erläuterungen dazu:

    Beim ersten Lesen dieser Vorlage war ich erstaunt, dass die Großunternehmer einer zusätzlichen Besteuerung zustimmen und die sozial-orientierten Organisationen die lang gewünschte Besteuerung großer Unternehmen ablehnen.

    Bei der weiteren Auseinandersetzung mit dem Thema merkte ich schnell, dass die Superreichen dieser Unternehmenssteuer deshalb zustimmen, weil sie durch den Druck von Außen eingesehen haben, dass sie um eine geringe Steuer nicht mehr herumkommen.

    Ich möchte vorausschicken, dass alle Unternehmen in hohem Maß von den staatlichen Einrichtungen profitieren. Dazu zählen die Infrastruktur, der Schutz des Eigentums, die gesellschaftlichen Regelungen zur Aufrechterhaltung geordneter Verhältnisse und viel anderes. All diese staatlichen Voraussetzungen zu Gunsten der Wirtschaftsbetriebe sind von uns allen geschaffen worden. Es ist deshalb nur gerecht, wenn die so begünstigten Unternehmen ihren angemessenen Beitrag zum Funktionieren der menschlichen Gemeinschaft beitragen.

    Nun ist es aber so, dass viele übernational wirtschaftenden Unternehmen jede sich bietende Möglichkeit ergreifen, um sich dem Einzug der Steuern zu entziehen. Konkret gibt es multinationale Unternehmen, die keine Steuern bezahlen. Deshalb sind die OECD- und die G20-Staaten überein gekommen, dass alle Firmen, die mehr als 750 Millionen einnehmen, mit 15% besteuert werden. Diesem Bestreben kann sich auch die konservative Schweiz kaum entziehen. Deshalb hat der Bundesrat die vorliegende Regelung vorgeschlagen, welches dem OECD-Begehren mehr schlecht als recht nachkommt.

    Was wir aber wirklich brauchen ist eine gerechte Besteuerung, bei der alle soviel abliefern, wie es der erhaltenen Unterstützung vom Staat und ihrem Leistungs-Vermögen entspricht. Davon ist dieser Bundesbeschuss weit entfernt.

    Die ablehnenden Organisationen möchten ein akzeptables Gesetz erwirken, welches den zersetzenden Steuerwettbewerb eindämmt. Sie beklagen auch die fehlende Steuerharmonisierung und die abflachende Steuer-Kurve bei den hohen Steuerklassen. Warum sollen Firmen die mit der Unterstützung von uns allen sehr hohe Gewinne erzielen nicht auch sehr hohe Steuern zahlen ?
    Dass darüber hinaus fixe Zahlen in die Verfassung eingefügt werden, hätte (im Gegensatz zu den Initiativen, welche nicht direkt auf ein Gesetz zugreifen können) vermieden werden müssen. Ein Nein könnte zudem zu einer besseren Vorlage führen. Je nach Ausgestaltung würden diese Steuern in jene Länder fließen, deren Gewinne aus ihrer Produktion in die Schweiz abgeflossenen sind. Die meisten dieser Staaten haben die Einnahmen nötiger haben als die Schweiz.

    Wir stehen vor der Entscheidung: Wollen wir die kleinlichen 15% „auf sicher haben“ ? Oder sollen wir den Beschluss ablehnen, und damit riskieren, dass auf längere Zeit kein besserer Beschluss ausgearbeitet wird ? Oder sollen wir uns mit einem Nein dafür einsetzen, dass eine bessere Regelung erarbeitet wird ?

    Es scheint, dass sich bei einem Nein nichts an unserem Wohlstand ändern wird, denn der Druck der OECD-Länder ist groß genug, damit der Bundesrat genötigt werden wird, etwas Angemesseneres vorzuschlagen.

    .


    Abstimmungsempfehlung Nein


    Gier zerstört das gemeinschaftliche Zusammenleben !



    2. Vorlage

    Bundesgesetz vom 30. September 2022 über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KlG)


    Die Bei diesem Gesetz stecken wir einmal mehr in der Schwierigkeit, dass beide Kontrahenten des Gesetzes sich aufgrund einer Weltsicht streiten, welche mit der Wirklichkeit höchstwahrscheinlich nicht übereinstimmt. Die einen glauben, dass es keine Klimaerwärmung gibt und die anderen meinen, es sei der CO2-Anteil in der Atmosphäre, welcher das Klima anheizt.

    Nach Anhörung jener Forscher, welche den Temperaturanstieg beobachten, aber gleichzeitig feststellen, dass nicht das CO2 den Anstieg bewirkt, liegen beide politischen Lager falsch. Die Statistik zeigt klar, dass es den CO2-Anstieg gibt, dass er aber erst auf den Temperaturanstieg folgt. Damit ist der CO2-Anstieg zwar ein guter Indikator für die Klimaerwärmung aber nicht deren Ursache. Zudem ist die Klimawirkung von CO2 in der Luft im Vergleich zum Wasserdampf verschwindend klein.

    Weil das CO2 als Klimagas praktisch wegfällt, möchten wir natürlich eine angemessenere Erklärung für die tatsächlich beobachtbare Klimaerwärmung erhalten. Dazu gibt es eine zunehmend deutlicher hervortretende Sichtweise. Sie geht davon aus, dass alles in der Welt beseelt ist. Das bedeutet, dass nicht nur Menschen, Tiere und Pflanzen, sondern auch alle Materie wie Steine am ganzen Lebensprozess mehr oder weniger bewusst mitwirken. Aus dieser Sicht sind auch die Erde und alle anderen Himmelskörper bewusste Wesen.

    Auf dieser Grundlage und mit Informationen anderer Zukunftsforscher kam ich zur Einsicht, dass die Erde um ihre Gesundheit besorgt ist, denn diese wird von den Menschen systematisch geschädigt. Es scheint auch, dass die Erde nicht mehr gewillt ist, diese Menschheit noch länger zu versorgen, welche sich gegenseitig bekämpft, statt zusammenwirkt. Die Erde möchte uns dazu bringen, dass wir unseren Auftrag zum Schutz und zur Gesunderhaltung unserer Mitwelt erfüllen. Aus dieser Sicht können wir uns vorstellen, dass die Planeten mit unserer Sonne eine Maßnahme beschlossen haben, um die Menschen zur Vernunft zu bringen. Mit der Erhöhung der Sonnenaktivität (Protuberanzen und Änderung der elektromagnetischen Feldstärken) soll die Erde soweit erwärmt werden bis die Menschen zu einer erträglichen Lebenshaltung zurückfinden. Ähnliches kennen wir von unserem Körper, der Fieber entwickelt, um gewisse Krankheiten loszuwerden.

    Mir ist bewusst, dass viele Menschen auf dieser Erde leben, welche noch nicht erkannt haben, dass es diese Beseeltheit der Materie gibt. Sie wissen auch nicht, dass es uns am besten geht, wenn wir uns als Gemeinschaft verstehen und uns dementsprechend verhalten. Diese Menschen werden mich für verrückt halten. Damit haben sie insofern recht, als ich tatsächlich von der allgemeinen öffentlichen Meinung abgerückt bin. Ich konnte nicht anders, denn es ist an der Zeit, dass wir mit den atheistisch-materialistischen Vorstellungen aufräumen. Sie führen uns immer weiter von unserem Ziel weg.

    Zurück zu Abstimmungsfrage: Wir haben über ein Gesetzes zu befinden, mit dem einerseits viel Geld „verlocht“ wird. Aber andererseits soll es nicht abgelehnt werden, weil sonst alle möglichen Verbesserungen auf Jahre hinaus blockiert werden. Wir können diesem Gesetz auch zustimmen, weil einige Maßnahmen so festgelegt sind, dass sie - vorausgesetzt die finanziellen Mittel werden sinnvoll eingesetzt - das Konsumieren bremsen werden. Das wiederum schont auch Ressourcen, schützt die Landschaft und vermindert die Gesundheitsbelastungen.


    Abstimmungsempfehlung Ja





    Sorgen wir dafür, dass es nicht so weit kommen muss !



    3. Vorlage

    Änderung vom 16. Dezember 2022 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz).

    Meine Sicht dazu:

    Obschon der Vergleich der Statistiken der Länder mit scharfen Corona-Maßnahmen mit jenen ohne Maßnahmen zeigt, dass die Länder ohne Maßnahmen weniger Todesfälle zu verzeichnen hatten, hat die Mehrheit der beiden Parlamente beschlossen diese nutzlosen Covid-19-Ausnahme-Maßnahmen zu verlängern. Diese Verlängerung ist schädlich und überflüssig, weil das Volk schon vor einem Jahrzehnt dem Epidemien-Gesetz zustimmte, welches ebenfalls übertrieben ist, denn es kann in das persönlichen Entscheidungsrecht von uns Menschen eingreifen.
    Mit diesem Gesetz bleibt die Würde des Menschen weiterhin „antastbar“. Deshalb lehne ich es ab..

      Abstimmungsempfehlung Nein



      Das darf sich nicht wiederholen !



      Übernächste Abstimmung am 22. Oktober 2023


      20.04.2023