Empfehlung zur Volksabstimmung
am 9. Juni 2024

Folgende vier Vorlagen kommen zur Abstimmung:

  1. Volksinitiative vom 23. Januar 2020 «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» ; Ja

  2. Volksinitiative vom 10. März 2020 «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)»; Ja, zur Unterstützung vom Ja der 1.Vorlage

  3. Volksinitiative vom 16. Dezember 2021 «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit»; Ja

  4. Bundesgesetz vom 29. September 2023 über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes); Nein



  • Erläuterungen zu den vier Vorlagen




    1. Vorlage

    Volksinitiative «Maximal 10 Prozent des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)»


    Was die Vorlage will:

    Die Kosten im Gesundheitswesen sind in den letzten Jahrzehnten stark gestiegen und damit auch die Krankenkassenprämien. Gleichzeitig sind Löhne und Renten kaum gestiegen. Die Prämien-Entlastungs-Initiative fordert, dass die von den Versicherten zu übernehmenden Prämien höchstens 10 Prozent ihres verfügbaren Einkommens betragen.

    Das integrale Zukunftsbild:

    Eine integrale Gesellschaft berücksichtigt das Wohl aller Beteiligten. Sie erarbeitet Werte, welche bedürfnisorientiert und damit im Sinne aller gerecht verteilt werden. Damit werden Standortvorteile ausgeglichen und gesellschaftliches Vertrauen sowie Verbundenheit vermehrt.

    Abstimmungsempfehlung "Ja"

    Die Anpassung der Bundesverfassung im Sinne der Initianten ist geeignet das Vertrauen in das gemeinsame Zusammenwirken zu stärken. Das ist zwar ein kleiner Schritt, aber er geht in Richtung hin zu einer gerechteren Welt.

    Meine Überlegungen dazu:

    Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) wird heute weitgehend über Prämien finanziert. Das heißt, die Höhe der Prämien nimmt keine Rücksicht auf die sehr unterschiedlichen Einkommen der Versicherten. Dieser Nachteil wird bei Annahme der Initiative für den ärmsten Teil der Bevölkerung vermindert.

    Die Versicherten bezahlen einen Teil der Behandlungskosten durch Franchise, Selbstbehalt und die Spitalkostenbeiträge. Damit werden die Kranken gegenüber den Gesunden schlechter gestellt. Es wirkt wie eine Abstrafung, dafür dass sie krank geworden sind. Demgegenüber verbessert die Initiative die soziale Rücksichtsnahme und den gegenseitigen Beistand.

    Die Höhe der Prämien ist je nach Kanton unterschiedlich. Wäre nicht auch diesbezüglich eine Angleichung angesagt ?

    Zum Gegenvorschlag der Regierung

    Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab und haben dafür einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet. Er stürzt sich auf folgende Begründungen:

    1. Würde die Volksinitiative angenommen, dann müssten der Bund und die Kantone die Prämien um mehrere Milliarden Franken zusätzlich verbilligen.

    Antwort: Soll das heißen, dass man die Missverhältnisse so belassen soll, damit die genannten Milliarden weiterhin den Reichsten zufließen ? Im Jahr 2022 erhielt rund ein Viertel der Schweizer Bevölkerung (2,3 Millionen Personen) eine Prämienverbilligung. Das zeigt, wie viele Menschen in der Schweiz unter der Armutsgrenze leben. Eine bessere Mitbeteiligung am gemeinsam Erwirtschafteten ist ein Akt einer längst fälligen Angleichung.

    2. Die Mehrkosten müssten mit Steuererhöhungen oder mit Sparmaßnahmen in anderen Bereichen finanziert werden.

    Antwort: Ängste schüren bringt uns nicht weiter. Sie sind hier auch nicht berechtigt, weil die Krankheitskosten nach wie vor anfallen. Ehrlicher wäre aufzuzeigen, wer bei Annahme der Initiative und wer bei deren Ablehnung die Kosten bezahlen wird. Werden das die Kranken sein oder die Armen oder die Reichen, welche von den Leistungen der Allgemeinheit am meisten profitieren ?

    3. Wenn die Armen nicht gleich hohe Prämien bezahlen müssen, wie alle anderen, dann fällt bei ihnen ein Anreiz zur Dämpfung der Gesundheitskosten weg.

    Antwort: Mit dieser Aussage wird unübersehbar die Befürwortung eine Zwei-Klassen-Gesellschaft ausgedrückt. Wer will das ?

    4. Es ist nicht klar, wie das verfügbare Einkommen bestimmt wird.

    Antwort: Es ist schon erstaunlich, dass das verfügbare Einkommen noch nicht bekannt ist. Wie will man eine gerechte Ordnung schaffen, solange das nicht geklärt ist ?
    Die Annahme der Initiative kann diesen Mangel beheben.

    5. Ebenso ist nicht bekannt, welche Prämie für die Berechnung maßgebend sein werden. Zudem wird der zusätzliche Aufwand für das Parlament beklagt, weil es nach Annahme der Initiative definieren muss, welche Prämie für die Berechnung der Prämienverbilligung maßgebend sein werden.

    Antwort: Das Parlament ist aufgerufen diese Verhältnisse klären, damit es den Rahmen für die Festlegung der Prämien bestimmen kann. Man darf gespannt sein, wie die jetzige Regierung und das Parlament die ungerechten Einkommensverhältnisse vermindern werden.



    Diese Einseitigkeit würde es nicht geben,
    wenn alle ihren gerechten Anteil am gemeinschaftlich Erarbeiteten erhielten.


    2. Vorlage

    «Volksinitative vom 10. März 2020 «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)»;


    Was die Vorlage will:

    Die Initiative verpflichtet den Bund, in der obligatorischen Krankenversicherung eine Kostenbremse einzuführen: Er muss zusammen mit den Kantonen, den Krankenkassen und den Erbringern von medizinischen Leistungen dafür sorgen, dass die Kosten nicht viel stärker steigen als die durchschnittlichen Löhne und die Gesamtwirtschaft wachsen.

    Die Initiative wurde von der Mitte-Partei im Jahr 2020 eingereicht um den steilen Anstieg der Krankenkosten zu dämpfen. Zudem sollen die Prämien auch für ärmere Einkommensbezüger bezahlbar bleiben. Das geht in eine ähnliche Richtung, wie die Prämien-Entlastungs-Initiative. Sie ist aber deutlich weniger sozial als diese.

    Das integrale Zukunftsbild: In einer integralen Gesellschaft gibt es viel weniger Krankheiten. Die Kranken werden solidarisch betreut. Mangel tritt nicht auf und der gegenseitige Beistand ist eine Selbstverständlichkeit.

    Abstimmungsempfehlung: Ja

    Wobei es nützlich ist, zu erwähnen, dass von einem „Ja“ zur oben beschriebenen Prämien-Entlastungs-Initiative eine deutlich sozialere Wirkung erwartet werden kann.

    Weitere Überlegungen dazu:

    Die angestrebte Verbesserung geht in die gewünschte Richtung. Aber sie wird voraussichtlich nur eine geringe Wirkung entfalten,

    Die derzeit störenden, unterschiedlichen Belastungen zwischen den Kantonen werden bestehen bleiben.

    Ebenso werden weiterhin gleiche Prämien für Menschen mit unterschiedlichen Einkommen einverlangt werden.

    Eine echte Verbesserung des kranken Krankensystem wird die Initiative nicht ankurbeln.


    Zum Gegenvorschlag der Regierung

    Parlament und Bundesrat befürwortet grundsätzlich das Anliegen der Initiative. Sie lehnen die Initiative trotzdem ab, mit der Begründung, dass die Kostenbremse ausschließliche bei der Wirtschafts- und Lohnentwicklung ansetzt. Deshalb haben sie einen indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe erarbeitet, mit der Begründung, damit die Prämien- und die Steuerzahlenden zu entlasten. Der Bundesrat nannte den Gegenentwurf ein Kostendämpfungsprogramm.

    Antwort darauf: Es ist schwer voraussehbar ob die Initiative oder der Gegenvorschlag gerechtere Verhältnisse bewirken wird. Aber in beiden Fällen werden die mögliche Verbesserung für das Krankenwesen recht klein ausfallen.

    Die „Kostenbremse“ der Initianten wie auch der Gegenvorschlag des Bundes werden im Wesentlichen eine Umlagerung der Kosten aber keine wirkliche Bremsung bewirken.

    Abschließend wiederhole ich, dass die „Prämien-Entlastungs-Initiative“ eine deutlich spürbarere Entlastung für die Ärmeren in der Schweiz ermöglichen wird.




    Manche Gesetze wirken wie erwünschter Sand im Getriebe.



    3. Vorlage

    Volksinitiative «Volksinitiative vom 16. Dezember 2021 «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit»


    Was die Vorlage will:

    Die Initiative verlangt ganz allgemein, dass für staatliche Eingriffe in die körperliche und geistige Unversehrtheit die Zustimmung der betroffenen Person vorliegen muss. Eine Person, welche die Zustimmung verweigert, darf weder bestraft noch benachteiligt werden.

    Das integrale Zukunftsbild: Eine integrale Gesellschaft kann jede Person selber entscheiden, welche Behandlungen sie an sich ausführen lässt. Der Staat hat nicht die Aufgaben erwachsene Menschen vor sich selber zu schützen.

    Abstimmungsempfehlung: Ja

    Meine Überlegungen dazu:

    1. Die Initiative verlangt eine Regelung, die ganz selbstverständlich sein sollte.
      Das geben sogar der Bundesrat und das Parlament zu, wenn sie behaupten: „Die körperliche und geistige Unversehrtheit ist schon heute als Grundrecht in der Verfassung verankert.“ Das stimmt. Aber es stimmt auch, dass die entsprechenden Verfassungsbestimmung in den letzten Jahrzehnten oft missachtet wurden. Das zeigte sich überdeutlich in der „Corona-Zeit“. Wir erinnern uns, dass in vielen Altersheimen den alten Menschen mehrere Impfungen aufgenötigt wurden. Ebenso wurden Kinder in Schulen ohne Zustimmung der Eltern geimpft. An vielen Arbeitsstellen wurde eine Impfpflicht angeordnet. Ärzte, die viele Impfbefreiungen ausstellten, wurden einschneidenden Schikanen unterworfen. Diese reichten vom Eintreiben von Bussen über Berufsverbote bis hin zu gewaltsamen Gefängniseinweisungen.
    2. Ebenfalls in der „Corona-Zeit“ verordnete der Bundesrat einschneidende Maßnahmen, vorgeblich um die Bevölkerung vor einem extrem gefährlichen Virus zu schützen und eine Überlastung der Spitäler, zu verhindern. Dabei übertrat er das Epidemien-Gesetz mehrfach. Unter anderem, weil nie ein extrem gefährlicher Virus nachgewiesen wurde, weil keine Statistiken der Bundesämter außergewöhnlich hohe Zahl an Grippetoten aufzeigten, und weil die Grippewelle im März 2020 schon vor der Anordnung des „Lockdowns“ verebbte war.
    3. Wegen dieser Nichtbeachtung des Epidemiengesetzes und weiteren Vergehen sind gegen die Behörden viele Anklangen hängig, welche schon seit vier Jahren verschleppt werden.
    4. Der Bundesrat bemängelt am Initiativtext, dass er nicht nur auf die Freiwilligkeit bei Impfungen zielt, sondern allgemein behördliche Eingriffe unterbinden könnte. Formell kann das so gesehen werden, aber praktisch wird kein Gericht die seriöse Polizeiarbeit, den Strafvollzug oder die Regelungen im Asylwesen welche die Menschenrechte einhalten, verurteilen.
    5. Der Bundesrat bewilligte die Freigabe eines völlig unzureichend getesteten Impfstoffs, der zudem erstmals Genveränderungen bewirkte und zwar unvoraussehbare und damit unkontrollierbare. Nun versucht er diese Menschenversuche mit der Ausrede zur rechtfertigen, dass „weite Teile der Bevölkerung große Hoffnungen in diese Impfstoffe setzten“. Was ist das für eine Begründung ? Wir haben doch erlebt, wie sehr die Leitmedien unter Duldung der Behörden Angst schürten und die Impfung als einzige Lösung verkündeten – was eindeutig schon damals wie heute nicht stimmte.

    Schön, dass die Unversehrtheit in der Verfassung festgeschrieben ist.

    Unschön, dass sie trotzdem nicht eingehalten wurde.






    Diese Vortäuschung einer "extremen Gefahr" wollen wir nicht mehr erleben !



    4. Vorlage:

    Bundesgesetz vom 29. September 2023 über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes)

    Was die Vorlage will:

    Am 9. Juni 2024 wird die Schweizer Bevölkerung über das Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien abstimmen. Die Vorlage versucht die Grundlage zu schaffen, damit die Schweiz rasch mehr Strom aus erneuerbaren Energiequellen wie Wasser, Sonne, Wind oder Biomasse produzieren kann. Ebenfalls soll die Stromproduktion den Vorrang erhalten gegenüber dem Natur- und Landschaftsschutz. Dies gilt etwa für 16 Wasserkraftprojekte, die für mehr Versorgungssicherheit im Winter sorgen sollen.

    Zur Umsetzung des „Bundesgesetzes über erneuerbare Energien“ werden mehrere Gesetze angepasst, darunter das Energiegesetz, das Stromversorgungsgesetz, das Raumplanungsgesetz und das Waldgesetz. Weil diese Anpassungen mehrere Gesetze betreffen, wird von einem Mantelerlass gesprochen.

    Bundesrat und Parlament empfehlen die Vorlage zur Annahme.

    Das Volk wird darüber abstimmen, weil gegen die Vorlage das Referendum ergriffen wurde.

    Bedenken des Referendum-Kommtees

    Folgende Argumente veröffentlichte die Fondation Franz Weber:

    • Kommt der «Mantelerlass» zur Umsetzung, wird der Natur- und Landschaftsschutz stark eingeschränkt – obwohl er in der Bundesverfassung verankert ist. Denn bei Annahme des Mantelerlasses erhält die Erzeugung erneuerbarer Energie prinzipiell Vorrang vor allen anderen Interessen, einschließlich des Natur- und Landschaftsschutzes.
    • Wind- und Solarparks können neu in geschützten Landschaften errichtet werden, selbst wenn sie in Bundesinventaren verzeichnet sind.
    • Es gibt keine Pflicht mehr, Beeinträchtigungen zu verhindern oder zu kompensieren.
    • Wind- und Solarparks können in Biotopen von kantonaler, regionaler oder lokaler Bedeutung aufgestellt werden. Wasserkraftprojekte lassen sich sogar in einigen Biotopen von nationaler Bedeutung realisieren.
    • Für den Bau von Windparks dürfen Wälder abgeholzt werden.
    • Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien werden mit Subventionen in der Höhe von 60 Prozent unterstützt.
    • Der Mantelerlass reduziert die Mitsprache der betroffenen Bevölkerung. Bisher mussten die Gerichte nämlich bei jedem Projekt diverse Fragen prüfen: Ist der Eingriff in Natur und Landschaft im Hinblick auf den Bedarf an Energieversorgung gerechtfertigt ? Mit dem „Mantelerlass“ wird diese Interessenabwägung abgeschafft.
    • Die neuen Gesetzesartikel stellen eine unmittelbare und direkte Bedrohung für die Biodiversität und die Schönheit unseres Landes dar. Es ist schwer verständlich, wie die Behörden damit das Klima schützen wollen, wie sie es derzeit behaupten.


    Das integrale Zukunftsbild:

    Eine integrale Gesellschaft geht mit den Energieträgern und anderen Ressourcen nachhaltig um. Nämlich so, dass nur das verwendet wird, was recycelt werden kann und somit nichts verloren geht. Damit können die Nachkommen mit mindestens den gleichen materiellen Voraussetzungen ins Leben starten, wie die aktuelle Generation.


    Abstimmungsempfehlung: Nein


    Meine Bedenken zum Mantelerlass:

    Die bestehenden oben genannten Gesetze werden von den Referendums-Komitee nicht bestritten. Auch sind neue Maßnahmen zu Gunsten der Umwelt durchwegs erwünscht. Aber sie sollen nicht auf Kosten der Landschaft gehen und die demokratische Mitbestimmung darf nicht eingeschränkt werden.

    Zudem ist das abgeänderte Stromversorgungsgesetz sehr einseitig auf die Senkung des CO2-Ausstosses ausgerichtet, mit der die Klimaerwärmung vermindern werden soll. Wie realistisch ist das, so lange die Ursachen der Klimaerwärmung nur behauptet aber noch nicht wirklich geklärt sind ?

    Der weiterschreitende Raubbau an der Natur ist nicht nötig. Seit langem zeigen viele Studien, dass wir mehr Strom erzeugen können als gebraucht wird, allein durch die Installation von Solarzellen auf geeigneten und ausreichend vorhandenen Dächern. Zum gleichen Ergebnis ist inzwischen auch das Bundesamtes für Umwelt gekommen. Darüber hinaus können wir auch an und über Autobahnen, an Straßenböschungen, über Parkplätzen und auf anderen ungenutzten Industrieflächen Energie erzeugen. Das wird den Strombedarf decken und zusätzlich die Einfuhr von fossilen Brennstoffen erübrigen.

    Es kann doch nicht sein, dass wir den Weg des geringsten Widerstands wählen und damit die Natur schädigen.

    Es kommt dazu, dass trotz all der vorgesehenen Maßnahmen es ungewiss bleibt, ob die Schweiz von den fossilen Brennstoffen und den Atomkraftwerken Abschied nehmen wird.

    Zudem werden viele Möglichkeiten zu Eindämmung der Klimaerwärmung nicht aufgegriffen, weil sie den Wirtschaftsmächtigen nicht passen. Gemeint ist, dass „das große Geld“ die Richtung bestimmt. Ein Beispiel dafür ist der schädliche Handel mit Verschmutzungsrechten den das Stromgesetz unterstützt.

    Diese Fixierung auf wirtschaftliche Aspekte fiel mir schon bei der ersten Bestimmung im Stromversorgungsgesetz auf. Sie lautet: „Dieses Gesetz bezweckt, die Voraussetzungen für eine sichere Elektrizitätsversorgung für einen wettbewerbsorientierten Elektrizitätsmarkt zu schaffen.“
    Ist es das, was wir wollen ? Oder ziehen wir eine kooperative Stromversorgung vor ?
    Bringt uns der heutige enorme Energiekonsum unseren Lebenszielen näher oder ist er eher ein Hindernis ?

    An solchen grundlegenden Sätzen zeigt es sich, dass die Regierung andere Ziele anstrebt als wir sie in unserer Vision vorstellen. Das bedeutet auch, dass Korrekturen am Mantelerlass wenig erwünschte Wirkung zeigen werden, so lange sich an der Grundausrichtung der Bundes-Politik nichts Entscheidendes ändert.

    Wie wäre es mit einem bescheideneren Lebensstil von uns allen ? Welche Lebensqualität würde weniger heizen, weniger konsumieren und weniger produzieren ermöglichen ?
    Wenn wir nur so viel Energie beziehen, wie wir wirklich brauchen, dann gibt es keine Engpässe in der Energieversorgung.

    Schickt das Gesetz zurück an die Verfasser für eine grundlegendere Überarbeitung.







    Übernächste Abstimmung am 22. September 2024


    15.04.2024